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luckycare72 hat diese Frage gestellt
hallo,ich bin neu hier im forum.....ich wohne seit genau 7 jahren in einer einliegerwohnung.bisher war alles wunderbar.jetzt hat mein vermieter aber leider seine terrasse genau vor meine wohnung gesetzt.er hat vollen einblick in mein wohnzimmer und das schlafzimmer.um diesen "anblick" zu vermeiden,muss ich jetzt immer meine rolladen runtermache.und das beim schönsten wetter.ebenso kommt die ruhestörung dazu,wenn meine vermieter abends draussen sitzen.ich muss nachts arbeiten und gehe deshalb gegen 19uhr schlafen.auf meine anfrage kam nur "ich kann doch bauen wo ich will".jetzt suche ich eine neue wohnung und möchte nur wissen,ob dieser sachverhalt mir die möglichkeit gibt die kündigungsfrist nicht einzuhalten. bitte helft mir weiter...vielen dank im vorraus!!!
Stichwörter: gewohnheitsrecht + kndigung

2 Kommentare zu „schnellere kündigung möglich?”

AMAyer Experte! 26.08.2008 15:42

Ihr Vermieter ist ein schlechter Mensch und dreist ist er auch noch. Nein, er kann nicht bauen wo und wie er will. Ich rate Ihnen dieses Bauvorhaben dem Bauamt unbedingt mitzuteilen. Allerdings werden Sie leider nicht einfach Ihre derzeitige Wohnung kündigen können. Sie haben 3 Monate Kündigungsfrist. Erst danach können Sie sich von diesen schlechten Leuten trennen.

Andreas Mayer
aus Dresden

luckycare72 27.08.2008 11:17

hallo...danke für die schnelle antwort!...war mir fast klar..leider...ich seh zu,dass ich hier so schnell wie möglich weg komme..schönen tag noch!!! mfg

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