rednaz hat diese Frage gestellt
Hallo,
unser Auszug steht nach 2 Jahren Mietzeit an.
Im Mietvertrag steht u.a. folgendendes:
Schönheitsperaraturen,
Küche, Bäder, Dusche,Toillette nach 3 Jahren
Wohn-Schlafzimmer, Diele,Flur nach 5 Jahren
Bei Beendigung des Mietverhälnisses sind die Räume
in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme der Schönheitsreparaturen bedinfen müssen.
Ich habe gehört, dass bei Auszug nach 2 Jahren keine Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind.
Gibt es eine neues Gesetz?
Wer kann mir helfen.
Danke