Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Frage ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Wir haben unsere Wohnung nachgemessen und im Mietvertrag sind ca 82 m² als Wohnfläche angegeben... Aber tatsächlich sind es nur 71,33 m² das wären dann 14,96 % weniger als angegeben...

Hat man dann ein Sonderkündigungsrecht???

Wir wollen natürlich den Vermieter darüber unterrichten und von ihm unser zuviel gezahltes Geld wieder haben... Kann er uns dann einfach rausschmeißen???

Dann hat er noch die Nebenkosten von 170 auf 210 € erhöht und wir können uns diese Höhe echt nicht erklären...

Alles ziemlich wirr...

LG Sylvia

3 Kommentare zu „Weniger m² als im Vertrag angegeben Sonderkündigungsrecht?”

Gast Experte!

Weiß denn keiner irgendetwas???

volker* Experte!

Hallo Sylvia,

bei dieser Wohnflächenabweichung besteht Anspruch auf Rückzahlung der Miete in Höhe der tatsächlich geringeren Fläche.

Für die Ermittlung der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung zu beachten. Darin ist geregelt, wie vorzugehen ist.

Zu den Betriebskosten sollte es eine Abrechnung gegeben haben. Aus dieser gehen die Jahreskosten hervor. Wenn eine größere Nachzahlung zu leisten war, ist die Erhöhung der Vorauszahlung damit zu begründen. Auch sind die Preissteigerungen der Versorgungsunternehmen ein Grund für die Erhöhung.

Wenn weitere Info's, ggf. PN

Viele Grüße
Volker

Gast Experte!

Hallo Volker,

dankeschön für deine Antwort...

Wir haben die Wohnfläche nach der Wohnflächen- und Berechnungsverordnung berechnet (§§ 3 und 4 WVO und § 43 BV) ... Und sind somit auf diese Abweichung von 14,96% gekommen...

Wegen PN, ich melde mich mal an und dann wäre ich für weitere Informationen dankbar...

Liebe Grüße

Sylvia

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.