Susanne
Leerstand geht zu Lasten des Vermieters, es sei denn, im Garagenmietvertrag ist was anderes vereinbart- das könnte möglich sein, weil es kein Wohnungsmietvertrag ist.
Oliver007
Hallo Susanne,
dann werde ich den Vermieter mal darauf hinweisen, dass er die NK-Abrechnung korrigieren soll.
Danke & Grüße,
Olli