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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich schildere erstmal den "Fall":
Ich werde zum 1.1.2006 aus meiner bisherigen Wohnung ausziehen, habe bereits einen Nachmieter und der Vermieter ist auch Einverstanden, dass dies unbürokratisch, also ohne Kündigung meinerseits abläuft. Es wird zum 1.1.2006 lediglich meine Name aus dem Mietvertrag gestrichen, und sein Name dafür eigesetzt, dabei ist zu sagen, dass es sich um eine WG handelt, also ein Mietvertrag zwischen meinem Mitbewohner und Mir und der Vermieter besteht.

Nun empfiehlt mir mein persönlicher Rechtsbeistand (Jura-Student) eine Schuldübernahme mit dem Nachmieter nach §415 BGB schriflich zu vereinbaren. Das beinhaltet dass alle vorhandenen oder in zukunft eitstehenden Forderungen mit Wirkung 1.1.2006 auf Ihn übergehen, so dass ich mich absichere, dass nicht plötzlich eine Nachzahlung oder ähnliches, Kaution,... anteilig auf mich abgewälzt wird.

MEINE FRAGE NUN: Ist dies notwendig, oder überflüssig? Wird bei einer unbürokratischen Mietvertragsübernahme, also OHNE schriftliche Kündigung meinerseits 3 Monate im vorraus, sowieso das Mietverhältnis am 31.12.2005 als beendet angesehen, oder wie ist da so die Lage??

Vielen Dank im Vorraus....

0 Kommentare zu „Schuldübernahme bei Nachmieter OHNE 3-mon.t kündigung?”

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