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Hallo meine Lieben,
Stehe gerade wieder akut vor dem Problem, dass die Heizanlage in meiner Wohnung defekt ist.
Das ist schon seit Anfang letztem Herbst der Fall.
Hiervon betroffen ist das Wohnschlafzimmer, dass etwa 50% der Gesamtgrösse ausmacht.
Bis vor zwei Wochen war auch das Bad betroffen, hier jedoch ist die Heizung nun glücklicherweise wieder intakt.
In Küche und Kinderzimmer läuft die Heizung relativ intakt, könnte aber auch etwas wärmer sein.
Die Vermieterin wurde im letzten Jahr selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht, RA eingeschaltet, Miete gekürzt ( um 77 euro, bei einer Wohnungsgrösse von etwa 52m2 und einer Kaltmiete von etwa 260euro.)
Den gekürzten Betrag, ca 77euro hat sich jedoch das Sozialamt, dass die Wohnung trägt, einbehalten, so, dass ich im Endeffekt überhaupt keinen Ausgleich für das Frieren bekam.
Von der Vermieterin kamen zwar Besuche, zwecks Überprüfung, ob meine Angabe, dass die Heizung defekt ist überhaupt den Tatsachen entspricht, und auch wurde zweimal ein Unternehmen geschickt, das zwar rumwurschtelte, aber die Heizung nicht zum laufen brachte.
Mitte September diesen Jahres habe ich nun vorausschauend eine Frist gesetzt, mit Bitte um Reparatur zum 1.10.05, da ja dann nun mal die Heizperiode anfängt.
Die Vermieterin kam auch, ihr Mann wurschtelte rum, und brachte auch die Heizung im Bad zum Laufen, nicht jedoch die anderen beiden Heizkörper im grossen Zimmer.
Ich solle mich fernmündlich(!) melden, wenn die Heizung weiterhin kalt bliebe (?!). Meine Faxe werden ohnedies immer mit Vorträgen zur Kenntnis genommen, dass ein Anruf reichen würde. Sie selbst schreibt jedoch häufig Einschreiben.
Das habe ich dann auch ein paar Tage später per Telefon gemacht, meine Vermieterin wollte sich dann rückmelden, was nicht geschah. Auch ein Fax von mir blieb bislang unbeantwortet.
Ich weiss nicht weiter. Die Zimmertemperatur beträgt derzeit 12 Grad ( Dachgeschosswohnung, drüber liegender Speicherraum ohne Isolierung (!)
Ich befinde mich derzeit ohnehin in einer Reha-Maßnahme, da ich gesundheitl. nicht gerade stabil bin.
Wer schon mal einen ganzen Winter frieren musste kann sich evt. vorstellen, wie es ist; und dass die Konzentrationsfähigkeit, Leistungsvermögen usw. doch enorm eingeschränkt sind.
Ich frage mich daher, ob man in dem Fall ( keine Reparatur bei 1 Jahr Schaden) eine Härte veranlagen kann, die eine höhere Mietminderung als 20% rechtfertigt?
Oder gar einen Schadensausgleich schlechthin?
Für meine Reha ist das nämlich ein arger Rückschlag, bzw. Beeinträchtigung.
Desweiteren stört mich natürlich sehr, dass die Mietkürzung nicht mal mir zugute kommt, und ob das Sozialamt ( nun ja ARGE) mit der Entscheidung recht verfährt, oder ob ich Anspruch auf die Minderung hätte.
Mir ist schon bewusst, dass ich die Wohnung nicht selbst bezahle, jedoch sind die Einnahmen durch Ausbildungsgeld und Unterhaltszahlung von meinem Mann, die direkt dem Amt zufliesst, im Grunde ausgeglichen mit der Sozialleistung.
Weiss jmd. etwas dazu?
Es ist wirklich wichtig. Ich weiss echt nicht, wie ich unter den Umständen diesen Winter durchhalten soll.