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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe zur Untermiete bei einem Arbeitskollegen gewohnt, fast ein Jahr.
Mietvertrag gibt es nicht. Bin jetzt ausgezogen, im Januar, und er will die Miete für Februar trotzdem bezahlt haben.
Habe ihm mitgeteilt, daß ich mir das Zimmer nicht mehr leisten kann und etwas günstigeres suchen möchte, daraufhin hat er gedroht, falls ich ausziehe, wird er mich "tief in die Scheiße" reiten. darauf hin bin ich ein paar Tage später ausgezogen. Hat er ein Recht auf die Februarmiete, wenn ich am 28. Januar ausgezogen bin ??
Stichwörter: wegen + bedrohung + sofortauszug

0 Kommentare zu „Sofortauszug wegen Bedrohung”

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