fin
Der Vermieter legt ein Kautionssparbuch an, nicht der Mieter. Der Mieter hat ohne Zustimmung des Vermieters dann keinen Zugang zum Sparbuch. Um überhaupt ein Kautionssparbuch anlegen zu können, braucht der Vermieter erst einmal die Kaution. Wie soll er das denn sonst machen? Daher ist das normalerweise auf sein Privatkonto zu überweisen oder in bar zu geben.
So wie das passiert ist, ist es ja vollkommen verweigert worden. Und somit nicht gezahlt.
Ob der Vermieter unrechtmäßig die Wohnung betreten hat oder nicht, kommt darauf ob das Mietverhältnis beim ersten Betreten noch nicht zu Ende war oder nicht.
Susanne
Die Aussage, er wolle das Geld "für" sein Privatkonto, ist erst einmal zu beweisen. Allerdings lässt dies die Vermutung zu, dass der VM sich unrechtmässig an der Kaution bereichern will und nicht, wie nach BGB verpflichtet, das Geld zinsbringend ausserhalb seines Privatvermögens anzulegen und treuhänderisch zu verwalten.
Auch die anderen Äusserungen müssen beweisbar sein. Interessant ist jedoch die Aussage, dass der Mieter erst einmal 3 Tsd Euro investieren musste, um die Wohnung bewohnbar zu machen. Inwiefern gibt es denn hier schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter? Denn dann hätte der ja einen Wohnraummietvertrag abgeschlossen ohne eine Mietsache zur Verfügung zu stellen, die diesem Zweck auch dient.
fin
lennar schrieb, der Vermieter wolle die Kaution "auf sein Privatkonto", was üblich ist.
Das ist etwas anderes als "für sein Privatkonto".
Susanne
Das finde ich nicht sehr üblich!!! Auch Vermieter einer (einzigen)ETW sind angehalten, ein Mietkonto zu führen! (die Kontogebühren versuchen ja einige immer noch über die Nebenkosten abzurechnen.... <!-- s --><!-- s --> )
fin
Die Kaution wird i.d.R. auf ein Kautionssparbuch eingezahlt. Zwischen einem Sparbuch mit Verzinsung und einem Konto gibt es selbstverständlich einen Unterschied. Ohne Geld kann der Vermieter bei der Bank kein Kautionssparbuch eröffnen, denn dazu braucht er den Kautionsbetrag. Die Kaution zahlt der Mieter per Banküberweisung auf das Privatkonto des Vermieters, der dann damit ein Sparbuch anlegt. Er kann die Kaution auch bar an den Vermieter zahlen.
Bei solchen Beträgen aber ist eine Überweisung üblich. Auf ein Kautionssparbuch kann nichts überweisen werden.
fin
Das Gericht wird sich in der Sache sicher auch auf den Tatbestand beziehen, dass die Wohnung bereits gekündigt wurde. Inwieweit hier die Anlage eines Kautionssparbuches überhaupt noch Sinn macht, wäre diskussionswürdig.
lennar
von der bank wurde folgendes dem mieter folgendes mitgeteilt: dieses mietkautionskonto führt der vermieter, und ohne einwilligung des mieters kann der vermieter das geld nicht abheben, bzw. weiter verwenden. wo ist nun aber das problem? dieses mietkautionskonto wurde auf den namen des VM eröffnet, sobald der VM sich damit einverstanden erklärt, wäre das geld überwiesen worden. der VM befindet sich in einer finanziellen misslage, bedeutet, er hat pfändungsverfahren und ähnliche sachen "am hals". aus diesem grund wollte der Mieter sicherstellen, dass die kaution nicht vom VM zweckfremd verwendet wird. da der mieter mit einem kautionskonto generell nicht einverstanden war, ist die annahme durchaus gerechtfertigt, oder?
die wohnung befand sich in einem baulich derart schlechten zustand, dass der mieter diverse handwerksarbeiten ausführen musste, um überhaupt darin wohnen zu können. darüber wurden meines wissens nach keinerlei absprachen getroffen.
wie soll der mieter beweisen, dass der VM sich in der wohnung zu schaffen gemacht hat? man kann ja schließlich keine kameras installieren. die schäden wurden fotografiert und schriftlich mit datum festgehalten, der VM wurde schriftlich über die schäden in kenntnis gesetzt.
lennar
habe nochmals die antworten gelesen: "[...]auf das kautionskonto kann kein geld übverwiesen werden[...]" die bank gab dem mieter das anmeldeforumlar mit, was der VM zu unterschreiben hatte, der mieter hätte anschließend das geld eingezahlt.
und warum wird die kaution eingeklagt, nachdem der mieter ohnehin gekündigt hat? dann müsste er ja, im falle dessen, dass keine von ihm verursachten schäden in der wohnung vorliegen, die kaution ohnehin wieder zurückbekommen.
die vermutung ist einfach folgende: der VM will die kaution um dann diese aufgrund der schäden in der wohnung einzubehalten. wobei sich die nächste frage auftut: die wasserschäden in der wohnung zum jetzigen zeitpunkt sind nicht annähernd mit dem zustand der wohnung vor einzug des mieters vergleichbar. denn zu dem zeitpunkt waren weder fußboden, noch türen, etc. in der wohnung vorhanden. inwieweit dies im übergabeprotokoll festgehalten worden war, oder ob überhaupt eines existiert, weiß ich nicht.
generell kann man jetzt also feststellen: der mieter hat hier den kürzeren gezogen, oder?
vielen dank für die hilfe.
Susanne
Wenn Du das alles nicht weisst kann man generell sagen, dass wir uns dann nur in Spekulationen verlieren...
Christoph_A.
Wenn die Sachlage beim VM tatsächlich so zutrifft, dann hat der Mieter sehr gute Gründe, nicht so einfach das Geld zu überweisen, da es dann in der Masse des VM verschwindet. Und wenn hier wirklich Pfändungen gegen den VM vollstreckt werden, ist das Geld weg.
Von daher ist der Mieter zu verstehen.
Und was die Schäden angeht, müßt wohl der Mieter beweisen, daß der VM unrechtmäßig die Wohnung betritt.
Kurzfristig würde ich als Mieter einen neuen Schließzylinder einbauen, um genau dieses zu verhindern. Den alten natürlich beim Auszug wieder einbauen.