Marned hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
X hat dauerhaft einen Sonnenschirm auf dem Balkon, weil dieser kombiniert mit Taubenspikes die einzige Abwehrmethode ist, die gegen die hartnäckigen Tauben funktioniert. Ein Taubennetz kam bisher für X nicht in Frage, weil X dann den Balkon, wie ihr sicherlich versteht, nicht im vollen Umfang als einen Balkon nutzen könnte. Der Hausmaster hat dem X mitgeteilt, dass ein anderer Mieter sich darüber beschwert hatte, und dass der Regenschirm nicht herausragen dürfte. Daraufhin hat X den herausragenden Teil abgerissen. Der Hausmaster hat sich das angeschaut und gesagt, dass es so nun in Ordnung sei. Einige Zeit später bekommt X ein Schreiben direkt vom Vermieter, in dem er schreibt, dass es nun nicht nur darum geht, dass der Schirm die Fassade unschön aussehen lässt, sondern dass sich andere Mieter gestört fühlen, weil der Sonnenschirm viel Regenwasser aufnehmen soll und dieses darunterliegenden Balkone stark nässt, weswegen der Schirm nur bei Bedarf genutzt werden darf.
Wie ist die Rechtslage? Muss der Schirm weg?
Danke schon mal