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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
die Betriebskosten wurden von meinen Vermieter mit einigen Kopien "belegt“.
Einsicht in die gesamten Unterlagen kann ich in seinen Büro, 350 km entfernt, haben.
Alle relevanten Unterlagen werden von Ihm unterdrückt, z.B. Hausmeisterkosten von 2400 € fürs Mülltonnen ziehen oder eine Erhöhung von 60% für Gartenpflege für einen Hausmeisterservice.
Den wir haben beides.
Ich denke der Vm. läßt die gesamten Modernisierung bei Leerstand von den Mietern bezahlen, den der Hausmeister erneuert nicht mal eine defekte Glühbirne imTreppenhaus "nicht meine Aufgabe".
Einen Tätigkeitnachweis lehnt der Vermieter aber ab.

Hoffe es kann mit jemand weiterhelfen! Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Peter
Stichwörter: km + warum + fahren

1 Kommentar zu „Warum 350 km fahren?”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

bedauerlicherweise hat der Mieter von preisfreiem Wohnraum nach einem sehr fragwürdigen Urteil des BGH vom 08. März 2006 zu dem Az. VII ZR 78/05 grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Kopien. Anders als bei preisgebundenem Wohnraum (dort § 29 II 1 NMV) gibt es bei preisfreiem Wohnraum keine gesetzliche Verpflichtung zur Übersendung von Belegkopien. Der Vermieter genügt seinen Pflichten aus § 259 I BGB, wenn er die Belege in seinen Räumlichkeiten in geordneter Form zur Einsichtnahme bereitstellt.

Weder eine analoge Anwendung des § 29 NMV noch die Grundsätze Treu und Glauben ( § 242 BGB) helfen dem Mieter weiter. Nur Ausnahmsweise (!!!) besteht ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien nach § 242 BGB, wenn es dem Mieter absolut nicht zumutbar ist, die Belege beim Vermieter einzusehen.

Für eine Unzumutbarkeit spricht vorliegend die erhebliche Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Wohnsitz des Vermieters. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass die gerichtliche Durchsetzung der Übersendung von Belegkopien nicht einfach werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt

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