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sufir hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe folgende Frage:

Wohne seit Dez. 06 in einer Wohnanlage mit 344 Einheiten. Am 2.8.09 bekomme ich ein Schreiben der Hausverwaltung mit einer NK-Nachzahlungsforderung über 210€ für das Jahr 2007. Angeblicher Grund: Eine Rechnung über Anschlußkosten (wohl Fernsehen, Radio etc.) für den zeitraum Jan. bis Sept. 07 wäre erst am 30.07.09 bei der Hausverwaltung eingegangen. Insgesamt 72.000€!
Nun die Frage: die normale Regelung ist ja wohl, dass die NK bis 12 Monate nach Ende des entsprechenden Zeitraumes abgerechnet sein müssen. Danach sind Nachforderungen nicht möglich, es sei denn, der Vermieter hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Trifft dies aber hier zu? Hätte die Hausverwaltung nicht selbst bei der Erstellung der NK-Abrechnung für 2007 merken müssen, dass hier ein erheblicher Posten einfach fehlt? Schließlich sind 72.000€ keine Peanuts ...

Danke im voraus für fachkundige Meinungen.

Gruß, Georg

1 Kommentar zu „Verjährung Nebenkosten - Spezialfall”

Berthelstal Experte! 13.11.2009 18:02

Mal 'ne Frage: Warum haben Sie den offenen Posten für das Kabelfernsehen in Ihrer Abrechnung für 2007 und 2008 nicht bemerkt ?
Sie müssen sich immer zuerst folgendes fragen: Hab ich auch alles richtig gemacht, bevor Sie mit dem Finger auf Andere zeigen.
Das zum Vorwurf an die Hausverwaltung.

Da hier die Umstände nicht geklärt werden können, welche zur verzögerten Rechnung führen, empfielt es sich einen Anwalt vor Ort mit der Klärung zu beauftragen.

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