Susanne 04.12.2008 08:25
Wenn Du meinst, der MV ist nicht ohne Einverständniserklärungder Eltern gültig, dann musst Du auch alles zurückgeben, was Du ohne Einverständnis der Eltern gekauft hast.
Den MV hättest Du tatsächlich bis zu Deiner Volljährigkeit mit diesem Argument auflösen können. Mit Deiner Volljährigkeit bist Du voll geschäftsfähig und hättest spätestens zu diesem Zeitpunkt den Vertrag auflösen müssen bzw. Einspruch erheben. Da seit Deinem 18. Geburtstag nun doch schon einige Zeit ins Land gegangen ist, nennt man das kongruente Handlung. Du hast den Vertrag weiterlaufen lassen für mehr als ein Jahr und Dich so mit dem Vertrag, der vor Deiner Volljährigkeit geschlossen wurde, noch einmal zugestimmt.
Ergo: Kündigungsfrist ist einzuhalten.
Übrigens: den Vertrag, den beide unterschrieben haben, können nur beide kündigen! Du kannst allein sowieso nicht kündigen.