In unserem Mietvertrag steht: "...bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die vom Vermieter angebrachten Tapeten zu entfernen und die Wände und Decken zu weißeln..."
Ich habe jetzt immer wieder gehört, dass solche Klauseln nicht rechtens sind... hierzu sagt aber jeder immer was anderes??!!