Oliver Curd
Hi,
wie ist denn die Staffelmiete ausgewiesen??? Da muss ganz genau der Betrag stehen um welchen die Miete erhöht wird. und zwischen jeder Erhöhung muss mindestens ein Jahr liegen. Sonst kein Staffelmietvertrag.
Ist sowieso etwas ungewöhnlich SMV nur 3 Jahre, normal sind 10 und mehr Jahre.
Kündigen kann man ein SVM zum Ablauf der 4Jahresfrist oder jederzeit danach unter einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
mfg
o.c.