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Unzulässige Rechtsberatung durch einen Automobilclub
Ein Automobilclub verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn er seinen Mitgliedern über eine Hotline Rechtsberatung als eigene Leistung anbietet. An dieser Beurteilung ändert auch nichts, dass der Automobilclub die Rechtsberatung von externen Rechtsanwälten erbringen lässt, für deren Kosten er aufkommt. Denn wer fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss dazu in eigener Person befugt sein.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 15.02.2001
6 U 22/00 (nicht rechtskräftig)
GRUR-RR 2002, 37