Berni911
Hallo,
so hat Techem das nicht gesagt, man kann nur das heizverhalten nicht mit einander verglaichen, dises Jahr hatten wir hier im Norden noch bis Ende März Schnee, das war in anderen Jahren ganz anders. Daher musste man hier auch viel mehr heizen.
Irgendwie geht aus deiner Frage garnicht hervor, was du eigendlich willst! Schau dir doch mal die Gesamtaufstellung bei deinem Verwalter an, vergleich die mit dem Vorjahr und du kannst sehen, wo mehr oder weniger verbraucht wurde.
Ausserdem kann so eine Verschiebung auch immer kommen, wen sich das Heizverhalten einer anderen Partei geändert hat, so kann dein Anteil grösser ausfallen, weil du zwar gleich geheizt hast, andere aber weniger.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Shangle
Hallo,
danke erstmal für deine Antwort. Doch, genauso hat techem das gesagt. Die flüssigkeit sei herstellerabhängig nicht jdes Jahr identisch, somit sei ein Vergleich unterschiedlicher Verbrauchsjahre nicht möglich! (???)
Nochmal zum konkreten Fall:
Brennstoffverbrauch:
2004: 4.500l, 2005: 4.800l
abgelesene Zählerdaten:
2004: 122 Einheiten 2005: 85 Einheiten (gesamtes Haus, 3 Parteien)
2004: 65 Einheiten 2005: 43 Einheiten (wir, 2005 dabei nur bis 1.9.05)
Man sieht, dass der Ölverbrauch gesamt gestiegen ist, die abgelesenen einheiten jedoch deutlich von 122 auf 85 zurückgegangen sind. Diesen Widerspruch begründet techem wie geschrieben mit fehlender Vergleichbarkeit.
Wenn das stimmt, bleibt mir nichts anderes übrig, als zähneknirschend die Nachforderung zu zahlen. Wenn, nicht, liegt der Versacht nahe, dass die Nachforderung des Vermieters zumindest in der entsprechenden Höhe nicht berechtigt ist.
Bin für jeden Hinweis dankbar,
Michael
Susanne
Sorry, ich halte das auch nicht für Plausibel.
Wenn die Menge des verbrauchten Heizöl steigt müssen doch auch die Verbrauchswerte gestiegen sein. Ich möchte mal darauf hinweisen, dass die sog. "Verdunsterröhrchen" nach HeizVo "Verbrauchserfassungsgeräte" sind.
Wenn die also bei einem Mehrverbrauch von Heizöl einen Minderverbrauch anzeigen, so nenne ich das nicht "nicht vergleichbar" sondern eher defekt.
Auch die Aussage der Fa. Techem geht dabei eher in Richtung "komische Machenschaften". Sollte man doch meinen, dass der Verbrauch der Jahre vergleichbar sein sollte!
Ich würde daher zur Prüfung durch einen Fachanwalt raten. Bei so extrem hoher Nachforderung durch den VM lohnt sich hier doch die Investition.
hh
Die Aussage von Techem ist durchaus korrekt.
Rechtlich hast Du keine Chance, gegen diese Aussage vorzugehen.
Einzige Möglichkeit wäre hier ein Ablesefehler, den Du aber beweisen musst.
Die vordergründig vorhandenen Unstimmigkeiten reichen als Beweis nicht.