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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
gilt eine einmal ausgesprochene abmahnung mit androhung eines mahnverfahrens (wegen über 2 monate nicht erfolgter mietzahlungen) fort, auch wenn die miete daraufhin komplett gezahlt wurde und auch die darauffolgenden mietzahlungen immer korrekt eingegangen sind?
- ich meine, wenn nun danach noch 1mal die miete nicht gezahlt wird, wird dann das mahnverfahren eingeleitet; oder muss erst erneut die miete angemahnt werden und eine abmahnung ausgesprochen werden?

mit welchen kosten ist in etwa bei einem mahnverfahren zu rechnen?
Stichwörter: fragen + mahnverfahren

2 Kommentare zu „fragen zum mahnverfahren”

Rano Experte!

Mahnverfahren kann sofort eingeleitet werden.

Die Abmahnung verliert in diesem Zusammenhang als Vorbereitung auf eine fristlose Kündigung ihre Wirkung, insofern zwischenzeitlich mehrere[/b:b4119] pünktliche Mietzahlungen erfolgt sind.

Gruß
Ralph

kati_bln aktiver Benutzer

OK, vielen dank!

wie hoch wären die kosten eines solchen mahnverfahrens in etwa?

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