Gast
Hi,
wenn du den teppich verlegt hast, kann dein vermieter auf jedenfall verlangen das die wohnung so verlassen wird, wie du diese beim einzug vorgefunden hast, bei einer ablöse vom vormieter bin ich mir auch nicht so ganz sicher, sollte der teppich aber noch gut sein, so wird der vermieter sich hüten diesen rausreißen zu lassen, ich würd an deiner stelle aber auch kein geld für den teppich vom vermieter verlangen, sonst kann dieser sich querstellen und verlangen das die wohnung in ihren ursprung gebracht wird, das wäre beim verklebten teppich eine "schweine" arbeit <!-- s --><!-- s -->