Der_Mario
Richtig, für die Abnutzung zahlst Du die Miete.
Zitier bitte mal die Klausel bzgl der Reinigungspauschale.
daniels
Zitat: "Die Wohnung ist bei Auszug der Mieterin (das sind wir gewesen) im gereinigten Zustand, (Fenster geputzt, Oberböden und sanitären Anlagen einschließlich Wandfliesen) an den Vermieter zurück zu geben. Kommt die Mieterin ihren Verpflichtungen nicht nach, zahlt sie für die Endreinigung der Wohnung einen Betrag von 100 Euro."
Der_Mario
Wenn die Wohnung von Euch gereinigt wurde, kann er nicht zusätzlich die Reinigungsgebühren verlangen. Ließe sich das ggf. nachweisen (Fotos, Zeugen, Übernahmeprotokoll)?
Der Vermieter kann nur solchen Schaden geltend machen, der über das Maß der üblichen Nutzung hinausgeht.
"Druckstellen" klingt für mich aber nach normalen Gebrauchsspuren. Und dafür hast Du ja die Miete gezahlt.
Mahne bei ihm schriftlich die Auszahlung der Kaution an. (Achtung: er hat 6 Monate Zeit)
daniels
Im Übernahmeprotokoll gibt es keinen Vermerk, dass die Wohnung nicht gerenigt wurde und er hat das auch nicht bemängelt, weil ja auch nichts zu bemängeln war. Für die Reinigung gibts Zeugen, weil wir halt beim Auszug mit vielen Leuten da waren.
Für was darf der Vermieter eigentlich das Mietkautionskonto einbehalten? Für solche Geschichten (Reinigung und Reparaturen im Parkett) oder nur für Nebenkostenabrechnung etc.?
Der_Mario
Soweit ich weiß darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses einen angemessenen Anteil der Kaution einbehalten, um Schönheitsreparaturen (bei wirksamer Abgeltungsklausel) und die Nebenkostenabrechnung "abzusichern" und später zu verrechnen. Für solche Dinge, wie Du beschrieben hast, wäre das prinzipiell wohl auch zulässig.
Allerdings muss er natürlich belegen, dass seine Forderungen berechtigt sind. Seine Forderungen sehe ich aber als nicht berechtigt an.
Immobilienwirt
Nur noch ergänzend:
Mann muss bei der Kaution zwischen dem freien und sozialen Wohnungsmarkt unterscheiden. Im Freien stellt die Kaution die Sicherheitsleistung des vermieters für Schäden, ausstehende Nebenkosten und Mieten dar.
Der Vermieter darf in deinem Fall die Kaution nur anteilig zurückbehalten, wenn zu erwarten ist, dass sich eine Nachzahlung aus der Beko-Abrechnung ergibt.
In deinem Fall ist das Abnahmeprotokoll die wichtigste Urkunde. Da wie du angibst keine weiteren Vermerke darauf verzeichnet wurden, hätte dein Vermieter eine entsprechende Frist (Nachfrist) einräumen müssen, um entsprechende Mängel abzustellen.
Da aber keine Vermerke auf dem Abnahmeprotokoll verzeichnet sind, hat er kein Anrecht. Wenn er mit dem Anwalt droht ganz locker bleiben, da es ganz gut für dich ausschaut. Wenn du die Kaution zweck der angesetzten Reinigungspauschal und "Beschädigung" zurückbekommst, bleibt dir nur die Aufforderung der Zahlung und anschließende Klage auf Zahlung.
daniels
Ok, das hat ersteinmal beruhigt. Danke zusammen!! Ich schreib mal, wie es ausgegangen ist. Gruß und Danke!