LehXXL hat diese Frage gestellt
Grüß Gott ,
ich wohne seit ca 26 Jahren in dieser Wohnung.
BJ 1956,45qm in München.
Im Mietvertrag steht: Badewanne ist Eigentum des Mieters. Beim Einzug war nichts gefließt.Ursprünglich war ein Kohleofenboiler aufgestellt.
Dann fließte ich das Bad in Eigenregie, aber nur teilweise im Badewannen und Waschbeckenbereich.
Dann kam im Zuge einer Generalmodernisierung eine
Zentralheizung ins Haus. Der Boiler wurde entfernt.
Jetzt sind an der Wand noch Verputzspuren zu sehen.
Das Bad hat kein Fenster sondern nur eine immer offene Zwangsentlüftung bze eine zweite Öffnung mit
Klappe die aber nicht schließt.
Dadurch ist das Bad nicht richtig beheizbar bzw die
Wärme entweicht sofort durch die immer offene obere
Zwangsentlüftung. Jetzt hat sich Schimmel in den nicht gefließten diversen Ecken gebildet.
Desweiteren hängt noch seit dem Einzug tote elektro
installation aus der Wand bzw es existiert keine
Steckdose für die Waschmaschine.
Der Übergang Fließen / Badewanne wird undicht.
Also eigentlich ist das Bad ja ohne Badewanne da diese ja mein Eigentum ist. Auch die Fließen wurden ja durch mich angebracht.
Kann ich Aufgrund dieser Sachlage Mietminderung beantragen bzw Verbesserungen der Fließen
Vielen Dank im Voraus