Berthelstal 03.09.2011 16:38
Aus "Mietrechtlexikon"
Wenn die Wohnung zum 31. März gekündigt wurde, dann muss der Übergabetermin bis spätestens 31. März stattfinden und die Wohnung übergeben werden. Nimmt der Vermieter den angebotenen Termin nicht war - und bittet auch nicht um einen Ausweichtermin, oder lehnt der Vermieter das Angebot zur Rückgabe unberechtigt ab, gerät er selbst in "Annahmeverzug". Die Rechtsfolge für den Vermieter ist die, dass er die Entschädigung (weitere Mietzahlung bis zur Übergabe) nach § 546 a BGB solange nicht verlangen kann, wie er in Annahmeverzug ist (also die Rücknahme unberechtigt verweigert!).
horse.fly 03.09.2011 16:50
Danke für die Antwort. Aber was heisst das jetzt für mich, das ich keine Miete für den Zeitraum zahlen muss habe ich verstanden (immerhin etwas) aber wie geh ich weiter vor? Ich möchte den Vermieter nochmals auf die termine am 30.09. sowie den 1.9. und den 2.9. hinweisen. Was ist wenn er sich nicht darauf einlässt? Soll ich dann Bilder von der Wohnung machen und ihm die Schlüssel zusenden? Glaube nicht das sowas rechtens wäre.
LG
horse.fly 03.09.2011 19:25
Natürlich meine ich den 1.10. und den 2.10.
Berthelstal 03.09.2011 19:52
Behalten Sie die Schlüssel.
Die Wohnungsübergabe hat am letzten Tag oder eher des Mietverhältnisses zu erfolgen.
Den 1. oder 2. vergessen Sie.
Wenn der Vertragspartner angeblich keine Zeit hat, sollte er sich um einen Vertreter bemühen.
Das gilt für Sie genauso wie für den Vermieter.
horse.fly 03.09.2011 19:56
Eher ist mir die Übergabe nicht möglich da ich die Wohnung bis einschließlich dem 30.9. noch bewohne wegen der Kinder die da ja noch die Schule hier im Ort besuchen.
Berthelstal 03.09.2011 21:31
Also, wenn Sie mit "am letzten Tag oder eher " nichts anzufangen wissen, dann eben "bis zum 30.9.
horse.fly 03.09.2011 22:56
Es ist so das ich bei der Übergabe auch die Schlüssel abgeben soll, ich habe bis zum 30.9. Miete gezahlt. Warum soll ich die Schlüssel eher abgeben wenn ich bis Ende zahle? Ich beziehe meine neue Wohnung am 30.9. Nachmittags sobald meine Kinder aus der Schule kommen. Dies habe ich mehrfach geschrieben aber der Vermieter möchte entweder vor dem 30.9. oder am 4.10. die Übergabe machen.