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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich möchte in eine neue Wohnung ziehen und hab den Mietvertrag erhalten, in dem aber ein für etwas seltsamer Paragraph enthalten ist:

§ 5 Übergabe der Mieträume

1. Der Mieter hat offensichtliche Mängel innerhalb eines Monats nach Einzug schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er eine solche Meldung, so kann er sich bei Auszug nicht daruf berufen, dass ein Mangel bereits bei Einzug vorhanden war.

2. Ist die Mietsache zum Zeitpunkt der Überlassung mit einem versteckten Mangel behaftet, den der Vermieter nicht kennt, so haftet der Vermieter nicht dafür und auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden.

Für mich als Mieter klingt das ganze sehr nachteilig. Was bedeutet denn dieser Paragraph genau und was kann ich dagegen tun?
Stichwörter: mietvertrag + versteckte + mängel

1 Kommentar zu „Mietvertrag: versteckte Mängel”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

Ist eine unzulässige Klausel,weil der Vermieter die Beweislast ändern will.
(LG München WM 97, 612; LG Osnabrück WM 86, 93; LG Berlin GE n86, 395)

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