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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nach eineinhalb Jahren kein Anspruch auf Zeugnis

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Ehemalige Mitarbeiter eines Unternehmens können nach einer gewissen Zeit ihren Anspruch auf ein Zeugnis oder eine Arbeitsbescheinigung verlieren. [28.03.2001]

Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage einer Betriebswirtin zurück, die eineinhalb Jahre nach ihrem Ausscheiden bei einer Steuerkanzlei eine detaillierte Arbeitsbescheinigung einklagen wollte (Az: 6 Ca 6613/00).

Die Betriebswirtin benötigte das Papier zur Bewerbung für die Steuerberaterprüfung. Der frühere Arbeitgeber der Frau lehnte die Bescheinigung jedoch mit der Begründung ab, er könne die Tätigkeit auf Grund fehlender Unterlagen nicht mehr in der erforderlichen Genauigkeit dokumentieren.

Laut Urteil hätte die Mitarbeiterin nur dann einen Anspruch auf die Bescheinigung gehabt, wenn deren Erstellung für den früheren Arbeitgeber "unschwer möglich" gewesen sei. Dies sei in diesem Fall jedoch nicht gegeben. Der Gerichtsvorsitzende wies darauf hin, dass sich aus einem Unternehmen ausscheidende Arbeitnehmer möglichst bald um eine detaillierte Arbeitsbescheinigung bemühen sollten. Nach eineinhalb Jahren bestehe jedenfalls kein grundsätzlicher Anspruch mehr.
Stichwörter: zeugnis + anspruch + eineinhalb + jahren + kein

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