Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin aus einer Mietwohnung ausgezogen, habe alles ordentlich übergeben.5 Tage lang!!! haben wir die Wohnung renoviert: alle Tapeten runter, decken geweist, türen abgeschliffen und gestrichen u.s.w.
Also im 1A Zustand wieder abgegeben.

Bei der Wohnungsübergabe an den Hausmeister hatte dieser auch nichts beanstandet.
Nur im Keller stand noch ein alter Gasherd, der noch vom Vormieter da unten stand.(nicht meiner gewesen!)
Der Hausmeister sagte auch nichts weiter, nur das meine Mietkaution dann überwiesen wird.
Nun ja heute ist das Geld drauf, aber da fehlen ziemlich genau 100 Euro!

Jetzt denke ich mir, das es eventuell etwas mit dem alten Gasherd zu tun hat.Oder behalten die immer einen Teil noch für sich?

Ich habe aber kein Schreiben bekommen, in dem ich aufgefordert wurde den Gasherd noch zu entfernen oder so, ist ja eh nicht meiner gewesen, hätte dieses aber sicherlich noch getan.
Natürlich ist jetzt am Freitag Nachmittag und keiner mehr im Büro, sodas ich nachfragen kann.
Was meint ihr?

Kann es daran liegen, das der Gasherd da unten noch stand?
Muß ich in dem Fall nicht aufgefordert werden den noch zu entsorgen, oder dürfen die das einfach selber machen und mir dann einfach nen Betrag von der Mietkaution abziehen?
Stichwörter: teilweise + zurück + mietkaution

6 Kommentare zu „Mietkaution nur teilweise zurück erhalten”

fin Experte!

Den Gasherd müssen Sie überhaupt nicht abholen wenn es der des Vormieters war. Etwas anderes wäre es wenn Sie diesen vom Vormieter übernommen und abgekauft hätten. Aber auch mit "Ich lass mal meinen Herd hier, vielleicht können Sie den gebrauchen", also ohne Bezahlung, wäre der Herd in Ihren Besitz übergegangen und der Vormieter hätte sich erfolgreich um dessen Entsorgung gedrückt.
Ich glaube aber kaum, dass das der Grund für die Einbehaltung eines Teiles der Kaution ist. Eher noch ausstehende Nebenkostenabrechnung. Prüfen Sie das mal nach. Aber auch dann hätte der Vermieter/Verwaltung Ihnen eine schriftlich korrekte Abrechnung der Kaution zusenden müssen. Nicht einfach Geld überweisen und stillschweigend etwas einbehalten. Sie haben ein Recht auf Abrechnung und den Grund zu wissen für die Einbehaltung. Der Vermieter ist verpflichtet Ihnen das mitzuteilen.
Sie schreiben nicht wann Sie ausgezogen sind. Das wäre auch noch wichtig zu wissen.

mr999 aktiver Benutzer

Ausgezogen war ich jetzt vor 2 Wochen.

Aber die Wohnung ist auch korrekt übergeben worden, ich habe dieses ja schriftlich vom Wohnungsabnahmebericht:
"Die Nachkontrolle hat ergeben, daß die Arbeiten ordnungsgemnäß ausgeführt sind."Die Zählerstände stehen da noch drauf und das der Vermieter alle Schlüssel erhalten hat.
Kann es sein, das die im Nachhinein noch etwas gefunden haben und etwas auszusetzen haben an der Wohnung
Oder gilt das Protokoll von der Übernahme?

Ausstehende Nebenkosten, also Heizkostenabrechnung, von 2005 kommt erst noch in ein paar Wochen.
Und die Heizkostenabrechnung von Januar 2006 bis zum Auszug 31.5.06 kommt dann erst nächstes Jahr!, sagte der Hausmeister.
Behalten die eventuell deswegen noch die 100 Euro ein?
Weil die vielleicht Angst haben, das ich die Nebenkosten nicht mehr bezahle?
Obwohl ich ja sogar mit einer Gutschrift rechne, da ich die letzten Monate eh kaum zuhause war und keine Heizkosten hatte <!-- s :) --><!-- s :) -->

fin Experte!

Wenn das Übergabeprotokoll vom Vermieter unterschrieben wurde, so kann er im Nachhinein keine Schäden mehr geltend machen. Lediglich Schäden an z.B. der Elektrik, die bei Übergabe nicht zu sehen waren und sich immer im Nachhinein erst zeigen.
Wie schon erwähnt hat der Vermieter den Teilbetrag wahrscheinlich wegen den noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen einbehalten. Das ist rechtens, er muß Sie aber hierüber informieren. Fragen Sie doch einfach mal nach.

mr999 aktiver Benutzer

ja mach ich gleich morgen, wenn die wieder geöffnet haben.
Danke und schönen Sonntag noch <!-- s :D --><!-- s :D -->

Susanne Experte!

Der VM darf einen angemessenen Teil der Kaution für evtl. zu erwartende NK-Nachzahlung einbehalten.

mr999 aktiver Benutzer

Genauso ist es auch, habe eben nochmal Rücksprache gehalten.
Früher war das aber nicht so gewesen bei dem großen Vermieter...
Ein Brief ist wohl auch rausgegangen, den habe ich natürlich noch nicht erhalten....naja jetzt weiß ich wenigstens bescheid.
Danke nochmal!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.