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Gast Experte! hat diese Frage gestellt

Hallo, wir haben mal eine kleine Frage. Wir wohnen seit fast 5 Jahren in einer Mietswohnung und ziehen zum 1.8.06 aus. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Wohnzimmer (blau, gelb, teracotta) sind farbig gestrichen. Haben alles, auch das weisse, bei Einzug gestrichen. Müssen wir die farbigen Zimmer jetzt wieder weiss streichen?? Im Mietvertrag steht nur was von Schönheitsreparaturen ab 5 Jahre Mietverhältnis. Aber das wäre erst im Oktober. Ausser halt Küche, Bad. Das müsste schon eher sein. Dazu noch haben wir grad kein tolles Verhältniss mit unseren Vermietern mehr. Das erste Mal in den knapp 5 Jahren hat sie ihre Miete 10 Tage später bekommen. Es ging nicht anders. Sie jedoch ist nach einer Mahnung gleich zum Rechtsanwalt und somit kommen zur Miete extra nochmal 180,- € Anwaltsgebühren hinzu. Somit sind wir im Moment echt nicht gewillt nochmal teure Farbe zu kaufen und die drei Zimmer zu streichen!! Echt kein Geld mehr dafür. Kommen wir mit sowas durch???

Vielen Dank für eure schnelle Antwort.
Gruß KleineMaus
Stichwörter: some + about + cell + news + phones

2 Kommentare zu „Some new's about cell phones?”

kleinemaus1979

Hallo,
wir haben ein kleines Problem. Wir konnten unsere Miete und unsre Betriebskosten erst ca. 15 Tage später zahlen. Haben aber die letzten 5 Jahre immer korrekt und pünktlich gezahlt. Haben es der Vermieterin auch gesagt. Sie schickte eine Mahnung und dann kam letzte Woche der Brief vom Anwalt. Zu den ganzen offenen Kosten kamen dann noch 180,-€ Anwaltskosten dazu. Wir haben sofort überwiesen, nachdem wir das Geld aufgetrieben haben. Müssen wir die Anwaltskosten bezahlen? Wir sind stinkesauer, da sie uns ja noch einmal vorwarnen hätte können. Geht das nach einer schriftlichen Mahnung???

Vielen Dank für eure Hilfe
kleinemaus

Susanne Experte!

Nein, mit sowas kommt keiner durch!
Die vertraglichen Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen sind einzuhalten, falls diese wirksam auf den Mieter abgewälzt wurden. Ob die Klauseln wirksam sind, kann nur eine Vertragsprüfung ergeben.

Die Miete hat, gesetzlich vorgeschrieben, am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zu sein. Die Miete ist ein Dauerschuldverhältnis und Bedarf daher keiner Mahnung. Die Anwaltskosten sind nach dem Verursacherprinzig durch Euch zu zahlen.
Regelmässige Mietzahlungen sind daher eine Selbstverständlichkeit, man klopft sich nicht auf die Schulter, dass man doch "vorher noch nie in Verzug geraten sei".

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