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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
nachdem es das neue Gesetzt zur Renovierung in Wohnungen gibt sind wir uns nicht mehr sicher ob wir unsere Wohnung renovieren müssen oder nicht.
Wir wohnen nun seit dem Jahr 2002 in dieser Wohnung und im Mietvertrag steht folgendes:

§5 Zustand der Mieträume Abs 2:
Die Wohnung ist frisch renoviert und muß bei Auszug fachgerecht renoviert verlassen werden.

§3 Miete und Nebenkosten Abs. 5
Regelmäßig werden Schönheitsreperaturen in folgenden Zeitabständen fällig
in Wohn- und Schlafräumen, Diele, Flur und Toiletten alle 5 Jahre.

Das ist ersteinmal das was in dem Mietvertrag steht. Somit sind wir ansich verpflichtet die Wohnung renoviert zu verlassen. Zumindest müssen unsere Wohnspuren welche kaum vorhanden sind entfernt werden.

Da die Fenster und das Dach aber stellenweise undicht sind bzw. waren, wurden bei uns schon 3 neue Fester eingebaut. Die Bauspuren wurden aber nicht ordentlich beseitigt wie man auf dem Foto sehen kann. Auch sollen die andern Fenster nach unserem Auszug erneuert werden. Das Leck im Dach wurde bisher noch nicht gefunden.

Zu dem Sachverhalt habe ich hier noch ein paar Foto's:


http://www.schallrauch.com/sub/bilder/wohnung/wohn.jpg[/img:62cff]
Küchenfenster
[img:62cff]http://www.schallrauch.com/sub/bilder/wohnung/wohn1.jpg[/img:62cff]
Wohnzimmerfenster
[img:62cff]http://www.schallrauch.com/sub/bilder/wohnung/decke.jpg[/img:62cff]
Decke im Wohnzimmer
[img:62cff]http://www.schallrauch.com/sub/bilder/wohnung/kueche1.jpg[/img:62cff]
Küchenfenster
[img:62cff]http://www.schallrauch.com/sub/bilder/wohnung/kueche2.jpg[/img:62cff]
Küchenfenster
[img:62cff]http://www.schallrauch.com/sub/bilder/wohnung/bad1.jpg[/img:62cff]
Badfenster
[img:62cff]http://www.schallrauch.com/sub/bilder/wohnung/bad2.jpg[/img:62cff]
Badfenster

Unser Frage ist nun müssen awir renovieren oder nicht?

Schoneinmal Danke für Eure Hilfe.

MFG
Revilo
Stichwörter: durchführen + renovierung

2 Kommentare zu „Muss ich die Renovierung durchführen?”

fin Experte!

Alles was im Mietvertag mit "nach 5 Jahren renovieren" gekennzeichnet ist, müssen Sie nicht streichen/renovieren, da Sie noch keine 5 Jahre dort gewohnt haben. Bad wird normalerweise mit 3 Jahren angegeben. Dies müßten sie, auch aufgrund der Feuchtigkeitsschäden, renovieren, da es sowieso an der Reihe ist. Zwar sind die starren Renovierungsfristen weggefallen, würde aber in Ihrem Einzelfall mit den vielen Flecken so entschieden werden.
Wohn-und Schlafzimmer nicht, auch nicht wenn dort Flecken sind, da diese nicht durch Sie verschuldet sind. Küche wäre auch dran, wenn Flecken vorhanden sind.
Auf jeden Fall aber sind Sie nicht dazu verpflichtet die ganze Wohnung zu streichen.

Revilo

Hallo fin,

ersteinmal Danke für Deine schnelle Antwort.

Nun sind aber noch ein paar weitere Fragen aufgetaucht.

1. Die Fenster an denen zur Zeit die Feuchtigkeitsflecken zu sehen sind werden nach unserem Auszug ausgetauscht. Der Auszug ist am 20.08. die Wohnungsübergabe am 23.08, der Mietvertrag läuft aber noch bis Ende August. Die Fenster werden erst nach nunerem AUszug aber noch währen unserer Mietdauer ausgetauscht. Also muss da jnochmals renoviert werden. Deshalb macht es keinen sinn wenn wir da Renovieren. Haben die Vermieter trotzdem das Recht zu verlagen das wir dort Steichen?

2. Wie sieht es mit Wohnspuren, z.B. hinter Schränken, Bildern aus?
Was muss da getan werden?

Ich hoffe das es auch für diese Fragen eine klare Antwort gibt.

MFG
Revilo

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