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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wenn ein Vermieter nach Baumaßnahmen zur Energieeinsparung die Miete erhöht, muss er dem Mieter keine so genannte Wärmebedarfsberechnung vorlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hervor, über das die in Köln erscheinende Zeitschrift «BGH-Report» berichtet (Az.: VIII ZR 175/02). <br />
Den Bundesrichtern zufolge genügt es vielmehr, wenn der Vermieter im wesentlichen die baulichen Veränderungen darlegt, so dass sich überschlägig feststellen lässt, ob es zu einer Einsparung von Heizenergie kommen wird. <br />
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Das Gericht gab damit der Klage eines Vermieters statt. Sein Mieter hatte sich geweigert, eine Mieterhöhung zu akzeptieren, die der Vermieter mit baulichen Veränderungen zur Heizenergie-Einsparung begründet hatte. Der Mieter verlangte eine Wärmebedarfsberechnung. Für solch einen Anspruch sah der BGH jedoch keine Grundlage. Eine Überprüfung müsse dem Mieter zwar möglich sein. Das sei auf Grund der vorgelegten Unterlagen hier aber ohne weiteres der Fall gewesen.<br />
Quelle: KSTA
Stichwörter: wichtiges + urteil

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