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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !!!

Bin sehr verzweifelt habe 2 Kinder & Frau und bin leider seit 2 Jahren arbeitssuchend ,so das wir in letzter Zeit viel schwierigkeiten hatten unsere Miete zu Zahlen.

Wir haben heute (28.05.05) per Einschreiben die Fristlose Kündigung bekommen , die leider ein Mietrückstand von 1534.- EUR hat. Wir haben unseren Vermieter angeschrieben das wir die Aktuelle Miete (Mai) leider erst zum Monatsende bezahlen können und die Miete Juni dann zum 5 des Monats, leider kahm keine Antwort. Eine direkte Ratenrückzahlung wahr nicht gegeben ,wir hatten mal mehr oder weniger an Rate bezahlt.

Unsere Miete beträgt Warm: 608.- (ca 84 m2) + Rate ca. 120.-

Wie können wir uns mit den Vermieter einigen ???
Sollen wir zum Sozialamt gehen und um ein Mietkredit fragen ???

Der Rückstand ist daher imstande gekommen, als wir im Frühjahr 2004 ein Saftige Betriebskostenabrechung bekammen von 680,43 .- , die wir uns bis heute nicht richtig erklären konnten, auser das der Nachlauf der Toilette kaputt wahr , wir das auch aber den Hausmeister sagten, er aber sagte das das leider schon zu spät gesagt worden ist, und solche Sachen die Sache das Mieters ist.
Wir konnten aber in d. nächsten Wochen nachweisen, nachdem wir selber die Spülung repariert haben, das der Wasserverbrauch nicht annähernd an die Rechnung mit der hohen Summe drangekommen ist.

Desweiterne haben wir starke Schimmelflecke im Badezimmer die sich über uns an der Decke komplett drüberziehen, auch im Flur haben wir Schimmelflecken , wo sich schon leicht der Putz löst. Auch starke Risse an der Wänder im Wohnzimmer und Kinderzimmer sind vorhanden, so das es im Winter im gezogen hatt.


Was können Sie mir empfehlen ??? Ich möchte gegen diese Fristlose Kündigung angehen, kann aber nicht 1534.- EUR aufbringen ??
Meine Frau ist schon ganz fertig und möchte nicht aus der Wohnung, trotz den gravierenden Schäden.

Bitte um Hilfe !!!
Danke im Voraus !!!

Lokalmax

Hier der Text von der Fristlosen Kündigung am 28.05.05 :
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Sehr geehrte .............

hiermit kündigen wir ihnen das mit ihnen bestehnde Mietverhältnis über die vorgennante Wohnung

fristlos

auf. Die Kündigung des Mietverhältnisses wird auf die Bestimmung des § 554 Abs.1 Ziffer 1 und 2 BGB gestützt.

Ihr bei uns geführtes Mietkonto weist ein Rückstand in Höhe von

1534.- EUR

aus.

Aufgrund dieses Sachverhaltes ist die fristlose Kündigung nach der vorbezeichneten Gesetzesvorschrift gerechtfertigt. Aus diesem Grunde steht ihnen ein Wiederspruchsrecht gemäß § 556a Abs. 4 Ziffer 2 BGB nicht zu. Falls sie trotzdem gemäß §556 a Absatz1 und 2 BGB Wiederspruch gegen die Kündigung der Mietverhältnisses einlegen, müssen Sie gemäß §556a Ziffer 5 BGB unverzüglich über die Gründe Ihres Widerspruches Auskünfte geben. Für die Einlegung des Wiederspruches ist Schriftform gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben. Der Hinweis erfolgt gemäß $564 a Abs. 2 BGB

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Stichwörter: kündigung + mietrückstand + fristlose

0 Kommentare zu „Fristlose Kündigung bei Mietrückstand !!! Was tun ????”

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