Susanne
Die Mietzahlung zum 3. Werktag ist auch im BGB so festgelegt.
Logischerweise ist allein 1 verspätete Zahlung schon ein Vertragsverstoss, regelmässige verspätete Zahlungen sind ein Kündigungsgrund, der allerdings der vorherigen Abmahnung bedarf.
Wann der Mieter dabei sein Einkommen bezieht ist absolut irrelevant.
Gast
Wenn z. B. sieben Mal hintereinander eine verspätete Mietzahlung beim Vermieter eingeht, kann fristlos gekündigt werden. Wie schon erwähnt sollte man aber vorher schon abgemahnt haben.
Bei der Zahlung kommt es allerdings auf das Überweisungsdatum des Mieters an, d.h. es müssen noch ein 2-3 Tage nach dem 3. Werktag eines Monat einkalkuliert werden, bis das Geld auf dem Konto des Vemieters ist.
Keineswegs toleriert werden muss aber eine Mietzahlung regelmäßig um den 8./9./10. eines jeden Monats. Dann kann nach sieben Mal gekündigt werden.