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GbR als Vermieter

Vermietet eine GbR als Grundstückseigentümer Mieträume und findet danach ein Gesellschafterwechsel statt, wird das bestehende Mietverhältnis mit der GbR in ihrer neuen personellen Zusammensetzung fortgeführt. (BGH, Az. XII ZR 39/96, aus: Tsp 13.05.2000, S. 111)
Fall: Eine GbR vermietete Gewerberäume noch vor Fertigstellung des Gebäudes an einen Gastwirt. Während der Bauarbeiten schied ein Gesellschafter aus der GbR aus und überließ seinen Anteil sowohl dem verbleibenden Gesellschafter als auch dem neu eingetretenen Gesellschafter. Zu klären war die Frage, ob die GbR in der neuen personellen Zusammensetzung noch Vertragspartner des Mietvertrages sei. Das Gericht entschied, dass die GbR weiterhin Vertragspartner ist, mithin der Mietvertrag fortbesteht, wenn die ursprünglichen Gesellschafter der GbR mit einem ihre gesamthänderische Bindung hervorhebenden Vermerk im Grundbuch als Eigentümer stehen, in diesem Fall konkret als Erbbauberechtigte.
Stichwörter: gbr + vermieter

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