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Computer
Ob man den Kaufpreis seines Computers von der Steuer absetzen kann, hängt davon ab, was auf der Festplatte gespeichert ist. Das Finanzgericht München erkannte Abschreibungen für den PC nicht als Werbungskosten an, weil der Kläger überwiegend Spiele, Kochrezepte und Malprogramme gespeichert hatte (AZ 2 K 2730/96).