Susanne
hier ein paar Urteile dazu, wenn im MV steht, dass der Mieter bei Auszug immer zu renovieren hat, oder weisse zu streichen hat:
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung immer renovieren muss, ist das unwirksam. Die Unwirksamkeit erfasst auch eine eventuelle zweite Absprache im Mietvertrag, die die laufenden Renovierungsarbeiten betrifft (BGH VIII ZR 335/02 und 308/02).
Der Mieter kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertragsklausel) nicht verpflichtet werden, vor Rückgabe der Wohnung alle Räume weiß zu streichen. Die Farbgestaltung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Etwas anderes gilt nur bei exzentrischer Farbwahl. Hellblau marmoriert ist nicht exzentrisch (LG Lübeck 14 S 221/00 WM 2001, 261).
Die grundsätzlich zulässige formularvertragliche Überwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter wird unwirksam, wenn der Mieter durch eine weitere Vertragsklausel unzulässigerweise zur Endrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen verpflichtet werden soll (LG Hamburg 311 S 205/99 WM 2000, 544).
Beim Auszug muss der Mieter bei der Farbgestaltung Geschmacksgrenzen einhalten. Farben, wie zum Beispiel Türkis, Lila, Schwarz und Rot, sind unzulässig. Gefordert ist ein neutraler Anstrich (LG Berlin 64 S 213/94, GE 95, 249).
claerchen
Hallo
Darf ich mich dranhängen?
In meinem Vertrag steht auch drin, dass ich die Wände beim Auszug mit weißer Dispersionsfarbe zu streichen habe, dabei habe ich sie mir erst vor 2 Jahren beim Einzug so gestrichen wie's mir gefällt (warmes Terracotta/Orange), weil ich dafür früher in die Wohnung durfte, sonst hätte die Vormieterin weiß streichen müssen. Der Flur, die Küche und das Bad hatte ich weiß gestrichen und sind noch Einwandfrei in Ordnung.
Die Raufasertapete findets ja auch nicht so toll so oft gestrichen zu werden. Und ich gehe mal sehr davon aus, dass mein Nachmieter keine sterile weiße Wohnung möchte...