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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Wohnung und meine Mieterin zieht nun aus. Sie ist laut Vertrag zu Schönheitsreperaturen verpflichtet hat jedoch seit bestimmt 10 Jahren nichts gemacht. Sie möchte beim Auszug nun die Tapeten nur streichen. Kann ich sie zwingen zu tapezieren? Es handelt sich um eine alte vergilbte beigefarbene Tapete mit Muster.

Grüße,
Nadine
Stichwörter: tapezieren + wann + mieterin

2 Kommentare zu „Wann muss Mieterin tapezieren?”

Susanne Experte!

Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wurden die Schönheitsreparaturen per gültiger Klausel auf den Mieter abgewälzt?

Gast Experte!

hallo,

wenn Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart wurden, so muss die Mieterin diese bei Auszug leisten, wenn sie in 10 Jahren nichts gemacht hat. Steht nichts im Mietvertrag, so muß auch nichts gemacht werden.
Allerdings streicht man nicht über eine Tapete, das wäre blanker Unsinn. Sie können die Mieterin schriftlich dazu auffordern die alte Tapete zu entfernen. Neu tapezieren sollte normalerweise der neue Mieter, denn niemand kennt dessen Geschmack.

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