Susanne
Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wurden die Schönheitsreparaturen per gültiger Klausel auf den Mieter abgewälzt?
Gast
hallo,
wenn Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart wurden, so muss die Mieterin diese bei Auszug leisten, wenn sie in 10 Jahren nichts gemacht hat. Steht nichts im Mietvertrag, so muß auch nichts gemacht werden.
Allerdings streicht man nicht über eine Tapete, das wäre blanker Unsinn. Sie können die Mieterin schriftlich dazu auffordern die alte Tapete zu entfernen. Neu tapezieren sollte normalerweise der neue Mieter, denn niemand kennt dessen Geschmack.