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Verdiens- und Entlohnung - Entlohnung Sonstiges

15.5.2001 1 AZR 672/00 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 1. Die Annahme eines Arbeitgebers, er sei auf Mitarbeiter angewiesen, die ihre berufliche Qualifikation in einem rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen System erlangt haben, konnte es jedenfalls im Jahr 1996 nicht mehr sachlich rechtfertigen, Arbeitnehmern, die am 2. Oktober 1990 ihren Wohnsitz in der DDR hatten, generell ein niedrigeres Gehalt zu zahlen als Arbeitnehmern, die in diesem Zeitpunkt in den alten Bundesländern ansässig waren. 2. Ein durch eine solche Gehaltsdifferenzierung benachteiligter Arbeitnehmer kann für abgelaufene Zeiträume die Gleichstellung mit der begünstigten Arbeitnehmergruppe verlangen. BetrVG § 75 Abs. 1 BGB §§ 242, 187 Abs. 1, 193, 284 Abs. 2, 315, 614

Aktenzeichen: 1AZR672/00 Paragraphen: BetrVG§75 BGB§242 BGB§187 BGB§193 BGB§184 BGB§315 BGB§614 Datum: 2001-05-15
Stichwörter: verdiens + entlohnung + sonstiges

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