Gast
kommt drauf an!
Bitte mehr Details!
Josh
ralfeisfeld
Der Vermieter sendete uns folgendes (' '
Mad
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß den mietvertraglichen Vereinbarungen und den für Ihr Objekt zutreffenden
gesetzlichen Vorschriften (§ 556 BGB Abs. 3 Satz 3) erhalten Sie die Nachbe-
lastung der Grundsteuer. Das Finanzamt Hellersdorf/Marzahn hat die bisherigen
Grundsteuerbescheide aufgehoben und durch neue Grundsteuerbescheide pro
Wohnung ersetzt. Die für den Abrechnungszeitraum bereits abgerechneten Grund-
steuerbeträge haben wir entsprechend berücksichtigt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass in den Erläuterungen zur Betriebskosten-
abrechnung auf die Möglichkeit einer evtl. Nachbelastung hingewiesen wurde.
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Gast
Hallo,
ich würd sagen, der Vremieter kommt damit durch. Es scheint hier der Ausnahmetatbestand vorzuliegen, der den Vermieter berechtigt, die NK-Abrechnung auch noch nach Ablauf von 12 Monaten nach der Abrechnungsperiode zu korrigieren. Er kann ja offensichtlich nichts für die Korrektur und hat die Verspätung somit nicht zu vertreten. Zusätzlich wirkt der Hinweis auf die zu erwartende Korrektur zu seinen Gunsten.
Alles ohne Gewähr, versteht sich
Josh
ralfeisfeld
<!-- s:? --><!-- s:? --> vielen dank