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hallo,
mir ist bekannt, nach Ablauf der einjährige Ausschlußfrist kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung verbessern und der Mieter braucht dann nur geringeren Teil der Verbesserung zu zahlen. Eine Erhöhung der Verbesserung ist ausgeschlossen.
Mein Vermieter erstellt nunmehr die Nebenkostenabrechnung für 2003 zum zweiten mal völlig neu, da die beiden ersten zu viele Fehler enthielten.
Kann ich vor Gericht einen unterschied zwischen neu und verbessern machen? würdet ihr eine neue akzeptieren? Dann könnte doch jeder Vermieter erstmal eine total falsche abgeben und sich mit der richtigen ewig viel Zeit lassen!
mfg
georg