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Vermieter12345 hat diese Frage gestellt
Hallo,

Angenommen:
Vermieter V ist aktuell in einem Auslandssemester und hat deswegen sein WG Zimmer bis zum 01.10.2016 an Untermieter U untervermietet.

Nun gibt es folgendes Problem:
U wurde - aufgrund von eigenem Verschulden - arbeitslos (war ohnehin nur bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, was er V verschwiegen hat) und bezahlt daher die Miete und Kaution nicht.

Vereinbart waren:
- zum 3. jedes Monat 360 Euro und am
- 15. September 250 Euro Kaution, (erste Rate)
- sowie am 15. Oktober 250 Euro Kaution. (zweite Rate)

Nun meine Frage:
Gibt es eine Moeglichkeit,wie V den U so schnell wie moeglich aus dem Zimmer bekommt?

V hat etwas von 15. eines Monats zum Monatsende gelesen, allerdings greift das ja scheinbar nur bei unbefristeten Vertragsverhaeltnissen..

V und U haben allerdings - unwissentlich - keinen direkten Grund fuer die Befristung in den Vertrag geschrieben.
--> Ist es richtig, dass der Vertrag daher als unbefristet gilt und V ihn daher auf den 15. des Monat kuendigen darf?


Vielen Dank im Voraus.

3 Kommentare zu „Untermieter zahlt die Miete nicht. Was nun?”

forsetis Experte! 29.08.2016 14:57

Dumm gelaufen für V, denn für eine fristlose Kündigung müssten 2 Monatsmieten ausstehen, d.h. wenn am 3. September die Miete noch nicht auf dem Konto ist, kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Da aber der Vertrag eh nur bis zum 30.09. (nicht 01.10.) läuft, wäre wichtiger, ob zu diesem Termin U das Feld geräumt hat. Wenn V wieder Zutritt zu seinem Zimmer hat, sofort Mahnbescheid (geht auch online) beantragen und auch durchziehen, bis V einen vollstreckbaren Titel hat.

Vermieter12345 30.08.2016 02:46

Vielen Dank fuer die Antworten.

Wichtig: Der Vertrag laeuft bis zum 01.10.2017(!). War ein Schreibfehler von mir, sorry!

- Das Zimmer ist vollmoebliert und es sind auch die eigenen Moebel von V (ca. 2 Jahre alt, damaliger Wert ca. 2000 Euro).

- Es ist bisher keinerlei Mietzahlung eingegangen, daher fehlt der August 2016 und womoeglich auch bald (!) der September 2016.

- Es wurde die Mietdauer von 01.08.2016 bis 01.10.2017 vereinbart.

Waere eine fristlose Kuendigung moeglich? Bzw. koennte V den U auf den 01.10.2016 kuendigen?


Vielen Dank im Voraus!

forsetis Experte! 30.08.2016 09:40

Okay! Ich schrieb doch schon, dass eine fristlose Kündigung erst nach dem Fehlen von 2 Kaltmieten möglich ist. Dann sollte aber zusätzlich auch eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden, denn wenn der Mieter die rückstänge Miete sofort ausgleicht ist die fristlose geheilt.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/fristlose-kuendigung.html

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