forsetis 29.08.2016 14:57
Dumm gelaufen für V, denn für eine fristlose Kündigung müssten 2 Monatsmieten ausstehen, d.h. wenn am 3. September die Miete noch nicht auf dem Konto ist, kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Da aber der Vertrag eh nur bis zum 30.09. (nicht 01.10.) läuft, wäre wichtiger, ob zu diesem Termin U das Feld geräumt hat. Wenn V wieder Zutritt zu seinem Zimmer hat, sofort Mahnbescheid (geht auch online) beantragen und auch durchziehen, bis V einen vollstreckbaren Titel hat.
Vermieter12345 30.08.2016 02:46
Vielen Dank fuer die Antworten.
Wichtig: Der Vertrag laeuft bis zum 01.10.2017(!). War ein Schreibfehler von mir, sorry!
- Das Zimmer ist vollmoebliert und es sind auch die eigenen Moebel von V (ca. 2 Jahre alt, damaliger Wert ca. 2000 Euro).
- Es ist bisher keinerlei Mietzahlung eingegangen, daher fehlt der August 2016 und womoeglich auch bald (!) der September 2016.
- Es wurde die Mietdauer von 01.08.2016 bis 01.10.2017 vereinbart.
Waere eine fristlose Kuendigung moeglich? Bzw. koennte V den U auf den 01.10.2016 kuendigen?
Vielen Dank im Voraus!
forsetis 30.08.2016 09:40
Okay! Ich schrieb doch schon, dass eine fristlose Kündigung erst nach dem Fehlen von 2 Kaltmieten möglich ist. Dann sollte aber zusätzlich auch eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden, denn wenn der Mieter die rückstänge Miete sofort ausgleicht ist die fristlose geheilt.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/fristlose-kuendigung.html