Mietrecht-Einfach 09.06.2009 05:06
Hallo router2009.
Das was dein Vermieter macht ist schlichtweg Hausfriedensbruch. Auch das Recht auf einen Zweitschlüssel, der beim Vermieter verbleibt besteht nicht.
Du kannst das ja gerne nochmal hier nachlesen: http://www.mietrecht-einfach.de/hausrecht.html