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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich hätte eine Frage... Meine Freundin hat einen Mietvertrag mit Mindestmietdauer abgeschlossen welche in einem Jahr ausläuft.

Nur jetzt ist es so, das sie vermutlich zum 1.7 in eine neue Abteilung versetzt wird und dann 200€ weniger verdient und die Wohnung nicht mehr bezahlen kann. Das heíßt, nach Abzug aller kosten blieben 100€ oder so im Monat zum leben.

Kann man da auf die großzügigkeit der Vermieter hoffen ?? Gibt es da Erfahrungen?

Weil ich denke der Vermieter hat da auch nix davon wenn ein Mieter nicht mehr zahlen kann.

MfG
Chris
Stichwörter: nun + teuer + mietvertrag + mindestmietdauer

6 Kommentare zu „Mietvertrag mit Mindestmietdauer - nun zu teuer!”

fin Experte!

Hoffen kann man immer! Aber handeln muss der Vermieter nicht nach Ihrem Hoffen.
Was will denn Ihre Freundin? Früher ausziehen oder weniger Miete zahlen?
Und wie lange wohnt sie denn bereits dort?

ChrisB666

Hallo!

Meine Freundin wohnt jetzt ziemlich genau ein Jahr dort.

In dem unbefristeten Mietvertrag war/ist eine mind. Mietdauer von 2 Jahren festgelegt.

Es war auch nicht abzusehen das sie versetzt wird.

Entweder sie nimmt die Versetzung mit 200€ weniger an oder sie wird gekündigt was im umkehrschluss heißt noch weniger.

Jetzt haben wir das Dilema... Wir verdienen beide keine Managergehälter und ich kann sie auch nicht wirklich unterstützen....

Jemand eine Idee ??

fin Experte!

Hier würde ich mit dem Mietvertrag zum Anwalt gehen und fragen, ob eine Vereinbarung einer Mindestmietzeit überhaupt erlaubt ist. Da bin ich mir nicht sicher.

Nach BGH-Urteil ist gegenseitiger Kündigungsverzicht in Formularmietverträgen bis zu 4 Jahren möglich.
-die Mod-[/color:e80ba]

tenant61 Experte!

... Jemand eine Idee ??[/quote:44640]

schnellstens mit dem vermieter sprechen. vielleicht ist er bereit, sie gegen nachmietergestellung vorzeitig aus dem vertrag zu entlassen (falls der vertrag diese möglichkeit nicht ohnehin vorsieht), denn prinzipiell ist eine mindestmietdauer zulässig.

ChrisB666

Vielen DAnk erstmal für eure vielen Tips und Hinweise.

Wir haben gerade mit der Mieterin gesprochen. Sie war sehr nett und Verständnissvoll und meinte wir sollen Ihre eine Kündigung zum 30.04.2006
schicken....


THX 2 all

tenant61 Experte!

. na, siehst du. so ein freundliches gespräch von mensch zu mensch wirkt doch manchmal wunderbar.
ich stell mir gerade vor, was wohl passiert wäre, wenn du tatsächlich zum anwalt gegangen wärst, wie es weiter oben empfohlen wurde.
1. du hättest den anwalt bezahlen müssen
2. das verhältnis zur vermieterin wäre wahrscheinlich zerstört worden
3. die vermieterin hätte vermutlich auf einhaltung des vertrages gepocht
4. schlimmstenfalls wär die sache vor gericht gelandet, wo du unterlegen wärst und danach noch sämtliche kosten hättst tragen müssen.

den gang zum anwalt sollte man sich gut überlegen. manchmal bringt das mehr schaden als nutzen (pardon an alle vertreter dieser zunft <!-- s 8) --><!-- s 8) --> ).

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