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Unvollständige Kücheneinrichtung
Das Fehlen der vom Vermieter gegen einen Mietzuschlag zu stellenden Kücheneinrichtung begründet einen Anspruch auf Minderung des Mietzinses, dessen Betrag entsprechend der herabgesetzten Gebrauchstauglichkeit der Wohnung die Höhe des vorgesehenen Mietzinszuschlages übertreffen kann.
LG Dresden, Urteil vom 05.05.1998, Aktenzeichen: 15 S 0603/97.