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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hat mein eigentlich ein Anrecht auf entsprechende Abschriften/Kopien der Belege zur Nebenkostenabrechung

oder besteht nur ein Recht auf Einsicht der Unterlagen beim Vermieter?
Stichwörter: recht + belege + kopienabschriften

2 Kommentare zu „Recht auf Kopien/Abschriften der Belege?”

Der_Mario Experte!

Du hast nur das Recht, die Belege einzusehen.
Wenn der Vermieter Dir Kopien zuschickt, ist das nur aus Kulanz, verpflichtet ist er dazu nicht.

kletti

Du hast nur das Recht, die Belege einzusehen.
Wenn der <a href="/k,vermieter.html">Vermieter</a> Dir Kopien zuschickt, ist das nur aus Kulanz, verpflichtet ist er dazu nicht.[/quote:f74c0] - Das ist Quatsch! Bitte keine Fehlinformationen verbreiten!

Zum Thema:

Anspruch auf Übersendung von Belegkopien besteht dann, wenn eine Belegeinsicht beim Vermieter dem Mieter nicht zuzumuten ist. (BGH, VIII ZR 78/05, Urteil vom 8.3.2006, WuM 2006, 200).
Beispiele für Unzumutbarkeit: Der Vermieter wohnt auswärts; die Vertragsparteien sind zerstritten; der Ort der Belegeinsicht nicht in zumutbarer Weise und angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist (OLG Düsseldorf, I-10 U 164/05, Urteil vom 22.6.2006, GE 2006, 1230).
Für Fotokopien der Belege kann der Vermieter nur je Euro 0,50 verlangen, weil er den Verwaltungsaufwand einer Belegeinsicht spart (http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/urteil_nebenkosten168-99.htm[/url:f74c0]). - Unter Berücksichtigung des Personal- und Sachaufwands des Vermieters ist eine Aufwandsentschädigung von Euro 0,25 je Kopie angemessen und ausreichend. (AG Hamburg-Barmbek, 816 C 361/03, Urteil vom 10.12.2003).

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