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Unvollständiges Mieterhöhungsverlangen
Ein Mieterhöhungsbegehren, bei dem es der Vermieter versäumt, Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel zur Wohnungsmodernisierung aufzuführen, ist unwirksam.
Urteil des BGH vom 25.02.2004
VIII ZR 116/03
NJW Heft 19/2004, Seite X