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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Unvollständiges Mieterhöhungsverlangen

Ein Mieterhöhungsbegehren, bei dem es der Vermieter versäumt, Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel zur Wohnungsmodernisierung aufzuführen, ist unwirksam.

Urteil des BGH vom 25.02.2004
VIII ZR 116/03
NJW Heft 19/2004, Seite X

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