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Unzulässiger Ausschluss von Mehrarbeit
Arbeitnehmer, die Überstunden leisten wollen, dürfen vom Arbeitgeber nicht willkürlich von längeren Arbeitszeiten ausgeschlossen werden, wenn regelmäßige Mehrarbeit von vergleichbaren Arbeitnehmern erbracht wird.
In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber sogar verpflichtet sein, dem von den Überstunden ausgeschlossenen Mitarbeiter die Mehrarbeitsstunden so zu vergüten wie sie von den tatsächlich eingesetzten Kollegen erbracht wurden.
Urteil des LAG Hessen vom 12.09.2001
8 Sa 1122/00
MDR 2002, 766