Gast
Also, wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass Sie Schönheitsreparaturen machen müssen, dann sind Sie auch dazu verpflichtet. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sie diese in zeitlichen Abständen und bei Auszug machen müssen oder wenn Sie zu unangemessenen festen Fristen verpflichtet sind. Dann sollten Sie aber auf jeden Fall mit dem Mietvertrag zum Anwalt gehen.
Schönheitsreparaturen sind natürlich keine Maurerarbeiten, aber z.B. Tapezieren, Neustreichen von Decken Wänden , Fenstern Türen .
MfG.