Susanne
Ich kann die Frage so nicht nachvollziehen.
Wären diese Einbauten vom Vormieter übernommen worden, so hätte man eine Wohnung ohne Badezimmer gemietet???
Natürlich sind die Einbaukomponenten eines Badezimmers wie beschrieben fest mit dem Haus verbunden und gehören dem Vermieter, der für die Instandsetzung verantwortlich ist. Der Vermieter muss diese natürlich nur auswechseln, wenn sie tatsächlich kaputt sind.
Es gibt im MV sicher keine Einschränkung, die diese Einbauten insofern als Eigentum des Mieters beschreibt?