Susanne
Kann ich von meiner Mitbewohnerin verlangen auch zu kündigen?
Ja, Du kannst von ihr verlangen, die Kündigung zu unterschreiben. Wenn sie sich weigert, Datum und Uhrzeit notieren, ggf. auch mit Zeugen. Dann teilst Du ihr mit, dass Du sie auf Zustimmung verklagen wirst (denn das musst Du nun) und Du auf jeden Fall im Recht bist. Alle Mehrkosten durch ihre Weigerung ab Datum mit Zeugen kannst Du ihr in Rechnung stellen, auch die Mietkosten, die über die Kündigungsfrist hinausgehen, die auf der Kündigung steht, die Du ihr vorgelegt hast. Beispiel: Legst Du ihr jetzt eine Kündigung mit Frist zum 31. Mai vor und sie weigert sich, kannst Du Deine Mietkosten die dann durhc ihre Verzögerung darüber haus gehen, bei ihr einklagen. Das wird aber alles der Rechtsanwalt machen, den Du dir nehmen musst.
Muss mein Vermieter auch die einseitige Kündigung annehmen?
Nein
Ist es meine Pflicht nach Einhaltung dreimonatiger Kündigungsfrist einen Nachmieter zu finden?
Nein
Für den Fall, dass es mir nicht möglich ist einen Nachmieter zu finden, werde ich dann weiterhin bezahlen müssen?
Für den Fall, dass Du Dein Kündigungsverlangen gegenüber Deiner Mitbewohnerin nicht durchsetzen kannst. Lass Dich nicht auf eine Vereinbarung mit dem Vermieter ein, einen Nachmieter zu finden, das bringt Dich in die wesentlich schlechtere Position. Der VM wird an jedem was auszusetzen haben und Du zahlst und zahlst und kommst nicht aus dem Vertrag.
Kann ich mich irgendwie für diesen Fall absichern, da ich es mir nicht leisten kann zwei Wohnungen zu finanzieren?
Nein, solange es keine gemeinsame Kündigung gibt bleibst Du weiterhin Hauptmieterin des Vertrags und haftest gesamtschuldnerisch.
Tinchen83
Diese Auskunft hilft mir wirklich sehr, dankeschön. Falls sich also meine Mitbewohnerin nicht bereit erklären sollte die Kündigungszustimmung zu unterschreiben werde ich einen Anwalt einschalten. Dann bleibt jedoch noch zu hoffen, dass ich als Studentin Rechtskostenbeihilfe bekomme und der Anwalt nicht auf meine Ersparnisse zurückgreift. Wenn ich den Fall gewinne, was nach Ihren Aussagen ja sehr wahrscheinlich ist könnte ich dann die anfallenden Kosten bei meiner Mitbewohnerin einklagen?
Mit freundlichen Grüßen
Ghostraider
Bei jeder Klage ist es so das der Verlierer alle Kosten tragen muss.
Gruß
ghost
Tinchen83
Danke für die Antwort. Ja Ghostrider das ist mir bewußt. Doch wie hoch sind meine Chancen zu gewinnen? Eine weitere Frage ist aus welchem Paragraphen sich das Recht auf Einforderung der Kündigungsfrist beruft? Denn der
§ 88 Abs. 3 SGB IX bezieht sich ja ausschließlich auf das Arbeitsrecht. Ich hätte einfach gerne einen gesetzlichen Beleg darüber bevor ich mit meiner Mitbewohnerin rede.
Susanne
Das ist natürlich nicht im BGB geregelt.
Hier habe ich mal die Aussage einer Fachanwältin:
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung--2-Hauptmieter__f9684.html
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mehrere-mieter.html