fin
Das kommt darauf an ob es auch einwandfrei Rechtsverstöße sind und wie schwerwiegend.
Handelt es sich um Mängel, die die Wohnung betreffen oder Verstöße gegen den Mietvertrag, so sollte man mit einer Mängelanzeige reagieren, sicher nicht mit einer Anzeige.
Handelt es sich um Straftaten, so können diese angezeigt werden.
Ein Kündigungsgrund an Sie ist das nicht, nur das Mietverhältnis wird danach zerrüttet sein.
Liegt ein schwerwiegender Grund vor, den der Vermieter zu verantworten hat, sind Sie zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Genuine
-ständiger fahren unter starkem Alkoholeinfluß
-Schwarzarbeit (Firma ohne genehmigung oder dazu gehöriger Ausbildung)
-verwenden Verfassungswidriger Kennzeichen (tätowiert)
tenant61
. wat hast du denn für´n vermieter? <!-- s --><!-- s -->
die sache mit dem fahren unter alkoholeinfluss würd ich ganz schnell vergessen, denn für so eine bahauptung wärst du m.e. beweispflichtig. wie willst du den beweis erbringen?
für die beiden anderen sachen dürfte ein anonymer hinweis an die staatsanwaltschaft völlig ausreichen.
ich glaube, mein interesse an der wohnung wäre schon beim besichtigungstermin rasch erlahmt. <!-- s --><!-- s -->
Curo2000
. die sache mit dem fahren unter alkoholeinfluss würd ich ganz schnell vergessen, denn für so eine bahauptung wärst du m.e. beweispflichtig. wie willst du den beweis erbringen?
[/quote:bc59e]
Ganz einfach, bei Grün-Weiß anrufen wenn er losfährt und denen mal das Kennzeichen mit der entsprechenden Begründung durchgeben. Wenn der öfter voll fährt fischen die den schon bald mal raus.
Zum Thema Schwarzarbeit: Das Finanzamt wird auch bei anonymer Anzeige offene Ohren für dich haben, je präzieser die Anschuldigungen, desto schneller schellen die Jungs und Mädels von der Steuerfahndung mal ganz unverbindlich an...
Das gleiche gilt für den Staatsschutz, den gibt es in jeder größeren Stadt. Auch hier gilt: Desto präzieser, desto besser. Obgleich es bei den Verfassungsfeindlichen Symbolen ja eine gewisse Bandbreite gibt, was erlaubt ist und was nicht. Nicht alles was verboten aussieht, ist es auch. Da wäre ich dann auch vorsichtig mit vorschnellen Behauptungen.
tenant61
. schnell noch zu punkt 1: das kann zwar so funktionieren. aber wann sitzt man schon mal mit seinem vermieter zusammen und bekommt mit, wenn er sich betrunken an´s steuer setzt? wohl eher selten. größer ist die wahrscheinlichkeit, dass man mitbekommt, wenn er nach vollbrachter Fa(hr)t (ich liebe diese wortspiele) aus dem auto aussteigt. und dann ist es zu spät für den anruf bei den grünen helfern.
Curo2000
Kommt auf dem pov (point of view) an. Wenn der VM lautstark im EG feiert und anschließend der Motor aufheult... bei "ankommenden" Fahrten sieht's natürlich wirklich schlecht aus.
Was ich eigentlich noch dazu schreiben wollte: Mietrechtliche Konsequenzen, mit Ausnahme des dann gestörten VM - M Verhältnisses hast Du nicht zu befürchten.
Genuine2
-da er Alkoholiker ist und regelmäßig nach Veranstaltungen (Angeln ,Fußball usw.)betrunken unterwegs ist sollte das kein Problem darstellen.
-das Symbol ist ein Hakenkreuz am Unterarm und somit eindeutig verboten oder ?
tenant61
. nur wenn es ein nach rechts gerichtetes hakenkreuz ist. wenn es (bewusst) falschrum ist, weiß man zwar, wes geistes kind der mann ist, aber dann ist es m.w. nicht strafbar. der kleine unterschied fällt beim kurzen betrachten gar nicht auf. aber das hier ist ein mietrecht-forum, da sollten wir strafrechtliche aspekte betrunkener schwarzarbeiter mit gebräunter gesinnung nicht in den vordergrund stellen, auch wenn´s weh tut.