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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In wie weit kann ein Vermieter gegen "Kinderlärm", bzw. gegen Geräusche von Erwachsenen vorgehen, durch die sich EIN Mitmieter gestört fühlt.<br />
Die Geräusche sind im üblichen Rahmen (Zimmerlautstärke, gelegentlich auch etwas lauter, wenn z.B. unser Neffe (14 Monate alt) da ist.<br />
Das Haus ist sehr hellhörig (lärmschützende Maßnahmen auf Kosten des Vermieters?)<br />
Gestört fühlt sich nur eine Mietpartei, die zudem noch eine persönliche Abneigung gegen uns hegt.<br />
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Der Lärm von Kindern ist kein Grund für eine Mietminderung. "Den von Kleinkindern üblicherweise ausgehenden Lärm muss man hinnehmen - oder ausziehen", entschied das Amtsgericht München.
Die Ansicht, Kinder stellten ein Übel oder einen Mangel dar, von dem eine Wohnanlage "freizuhalten" sei, sei "menschenunwürdig".



Amtsgericht München, 412 C 23697/99
Stichwörter: kindergeräusche + uhr + haus + hellhörigen

0 Kommentare zu „Kindergeräusche nach 22 Uhr in einem hellhörigen Haus”

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