Immobilienwirt
Hallo,
es gibt keine Ausnahmeregelung. Grundsätzlich gilt nach der Novelierung des Mietrechts 2001 und der Nachbesserung 2004 heute auch im Todesfall die 3 Monatsfrist. Wenn dein Vermieter nicht will, hast keine Chance. Ausnahmen wäre die fristlose Kündigung, die aber unter den Umständen nicht in Frage kommen wird.
Freshie
Hallo Immobilienwirt,
vielen Dank für Deine Nachricht! Mittlerweile konnte ich den Vermieter zum Glück von einem Mietaufhebungsvertrag zum 31.05.2007 überzeugen. Mit etwas gutem Willen geht es dann ja doch <!-- s --><!-- s -->
Viele Grüße,
Tina