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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

meine Großmutter wohnt seit 1993 in ihrer Wohnung. Da sie nun pflegebedürftig ist, muss sie in ein Altersheim ziehen. Der seinerzeit abgeschlossene Mietvertrag ist unbefristet und enthält noch die alten gesetzlichen Staffelfristen. Dass auch für Altverträge nunmehr die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, unabhängig von der Wohndauer, habe ich mittlerweile herausgefunden. Nun meine Frage: kann die 3-Monats-Frist verkürzt werden wegen Aufnahme in ein Altersheim? Gibt es da vielleicht eine Ausnahmeregelung? Der Vermieter (eine Erbengemeinschaft) hat schon angedeutet, dass er mit einem Mietaufhebungsvertrag nicht einverstanden ist. Und dass obwohl das Haus schon seit einigen Monaten zum Verkauf steht. Kann mir jemand möglichst zeitnah weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus.

2 Kommentare zu „Verkürzung Kündigungsfrist wegen Aufnahme in Altersheim?”

Immobilienwirt Experte!

Hallo,

es gibt keine Ausnahmeregelung. Grundsätzlich gilt nach der Novelierung des Mietrechts 2001 und der Nachbesserung 2004 heute auch im Todesfall die 3 Monatsfrist. Wenn dein Vermieter nicht will, hast keine Chance. Ausnahmen wäre die fristlose Kündigung, die aber unter den Umständen nicht in Frage kommen wird.

Freshie

Hallo Immobilienwirt,

vielen Dank für Deine Nachricht! Mittlerweile konnte ich den Vermieter zum Glück von einem Mietaufhebungsvertrag zum 31.05.2007 überzeugen. Mit etwas gutem Willen geht es dann ja doch <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Viele Grüße,
Tina

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