Susanne 07.11.2008 12:47
Da unberechtigte Mietminderungen bis zum Wohnungsverlust führen können, kann man nur dazu raten, sowas durch einen Fachanwalt für Mietrecht durchführen zu lassen. Bisherigen Schriftverkehr und Mietvertrag mitnehmen! In der Rechtsfolge könne diese Anwaltskosten auch dem Fachanwalt in Rechnung gestellt werden. Dem Vm also schriftlich mitteilen, dass in der genannten Angelegenheit ein Anwalt eingeschaltet wird, wenn er sich nicht innerhalb einer Woche meldet, und das dessen Kosten dann auch zu seinen Lasten gehen werden.